Projekt der Technischen Universität Dresden im Verbundvorhaben „Bildungsgerechtigkeit, Zugang und Offenheit“ (2022/23)
Der Arbeitskreis E-Learning der LRK Sachsen (AK E-Learning) initiiert und betreut in den Jahren 2022/23 fünf Verbundvorhaben im Auftrag der Landesrektorenkonferenz Sachsen (LRK Sachsen) und in Abstimmung mit dem Hochschuldidaktischen Zentrum Sachsen (HDS). Die Vorhaben werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) finanziell unterstützt.
Das Teilvorhaben UHU – Urheberrecht in Hochschullehre und Unterricht befasst sich mit der Erstellung von Schulungsmaterialien zu urheberrechtlichen Rahmenbedingungen der Hochschullehre aus Lehrendenperspektive, wobei neben den theoretischen urheberrechtlichen Kenntnissen fächer- und bereichsspezifische Beispiele aus der Praxis gesammelt und aufbereitet werden. Hierzu werden Akteur:innen aller sächsischen Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen angefragt, um der Diversität verschiedener Lehr- und Lernkontexte Rechnung zu tragen. Im Interview mit Frau Prof.in Dr. Anne Lauber-Rönsberg und Dr. David Linke erfahren Sie mehr zu diesem spannenden Teilvorhaben.
Frau Professorin Lauber-Rönsberg und Herr Dr. Linke, können Sie die Zielstellungen Ihres Teilvorhabens UHU erfolgreich umsetzen?
Prof.in Lauber-Rönsberg: Unser UHU-Projekt ist ja auf eine recht kurzen Zeitraum angelegt, so dass wir uns aktuell schon im dritten von vier Arbeitspaketen befinden.
Dr. Linke: Nach einer ersten Phase der Recherche und Interviews mit den Akteur:innen der Hochschullehre haben wir die daraus gewonnenen Fragestellungen und Probleme juristisch aufbereitet und im zweiten Arbeitspakt die Videoeinheiten eingesprochen. Diese Videos im Rahmen der nunmehr laufenden dritten Phase an alle Akteur:innen und die Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen verschickt, um Feedback zu erhalten. Nachdem das Feedback im vierten und letzten Arbeitspaket eingearbeitet ist, sollen die verbesserten Ergebnisse abermals an alle Interessierten versendet und öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
Wie gehen Sie dabei vor?
Dr. Linke: Die Videos basieren auf unseren bisherigen Erfahrungen und den Problemstellungen und Beispielen, die wir im Rahmen von Telefonaten, Videokonferenzen und persönlichen Gesprächen von den Lehrenden und Justiziariaten bzw. den entsprechenden Organisationseinheiten der sächsischen Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen erhalten hat. Auf Grundlage dieser konkreten Fragestellungen konnten wir in die juristische Recherche gehen und gezielt diese Fragen beantworten sowie ferner die urheberrechtlichen Grundlagen im Allgemeinen aufarbeiten.
Prof.in Lauber-Rönsberg: Wichtig war uns in dem Projekt, dass es damit nicht beendet ist, sondern wir im Rahmen einer Feedback-Schleife auf die Bedürfnisse der Lehrenden erneut eingehen, um die Materialien zu verbessern und nachhaltig aufzubereiten. Besonders wichtig ist uns dabei der freie Zugang und die Weiterverwendung unter Creative-Commons-Lizenzen, um so vielen Lehrenden und Interessierten die Materialien zur Verfügung stellen zu können.
Welche Hürden müssen Sie im Projekt überwinden?
Dr. Linke: Hürden in diesem Sinne gab es bei dem Projekt bislang nicht – abseits von einigen technischen Verzögerungen bei der Konvertierung der Foliensätze inkl. Videoeinheiten in mpeg- Formate! Wir haben im zweiten Arbeitspaket zahlreiche Hinweise, Fälle und Beispiele erhalten, an denen wir uns orientieren konnten. Wir danken den vielen Akteuer:innen, die sich während der Projektlaufzeit mit uns in Kontakt gesetzt haben.
Wie können weitere sächsische Hochschulen von den zu erwartenden Projektergebnissen profitieren?
Dr. Linke: Neben den oben bereits angesprochenen Distributionswegen haben wir im AK E-Learning die Ergebnisse weiter verteilen können. Da wir im ersten Arbeitspaket bereits zu allen sächsischen Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen Kontakt aufgenommen haben, sind wir zuversichtlich, dass dort die Ergebnisse so weit wie möglich verbreitet werden.
Welche Vorteile sehen Sie in der Verortung Ihres Vorhabens innerhalb des Verbundes „Bildungsgerechtigkeit, Zugang und Offenheit“? Konnten Sie in einen fachlichen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Verbundvorhabens treten?
Prof.in Lauber-Rönsberg: Wir haben in unserer eigenen Lehre und in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen festgestellt, dass das Urheberrecht aufgrund seiner Komplexität und der zunehmenden Digitalisierung von Inhalten schnell überfordernd wirken kann mit der Folge, dass Materialien aus Angst vor Rechtsverletzungen nicht als offene Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Dies war eine Motivation für die Einreichung des Projektantrags. Unsere Schulungsinhalte sollen als CC-lizenzierte Inhalte allen Interessierten zugänglich und offen sein, um diesen Problemkreisen so weit wie möglich entgegenzuwirken. Das Projekt UHU fügt sich demnach sehr gut in den Verbund „Bildungsgerechtigkeit, Zugang und Offenheit“ ein und wir konnten im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Jour Fixe innerhalb des Verbundvorhabens bereits interessante Einblicke in andere Projekte sowie Feedback für das eigene Projekt erhalten.